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AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
der Agentur IN LOVE WITH, Raabestrasse 15, 10405 Berlin

1. Vertragsgegenstand

1.1 IN LOVE WITH bietet Servicedienstleistungen im Bereich Talent Booking an. Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche mit IN LOVE WITH abgeschlossenen Verträge, gleich, ob mündlich, schriftlich oder in Textform vereinbart.

1.2 Für bestimmte Dienstleistungen existieren darüber hinaus „Besondere Vertragsbedingungen“; die gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.

1.3 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie gegebenenfalls vereinbarte Besondere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen, soweit solche Bedingungen von diesen Vertragsbedingungen abweichen oder ihnen entgegen stehende Regelungen enthalten.

1.4 Das Angebot von IN LOVE WITH richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

2. Pflichten IN LOVE WITH

2.1 IN LOVE WITH wird die jeweils mit dem Vertragspartner vereinbarten vertraglichen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. IN LOVE WITH schuldet je nach Vereinbarung eine umfassende Beratung.

3. Pflichten des Vertragspartners

3.1 Der Vertragspartner wird die ihm nach der jeweiligen Vereinbarung obliegenden Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Das umfasst insbesondere eine pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung und die frist- und qualitätsgerechte Erfüllung etwaiger Mitwirkungshandlungen.

4. Haftung

4.1 Klarstellend wird festgehalten, dass IN LOVE WITH nicht für die Verletzung von Immaterialgüterrechten durch die aufgrund von Vorschlägen von IN LOVE WITH eingesetzte Musik haftet. Das Rechteclearing ist nicht Vertragsgegenstand.

4.2 Ziffer 4.1 gilt entsprechend für die Verfügbarkeit von durch IN LOVE WITH vorgeschlagenen Künstlern.

4.3 IN LOVE WITH haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4.4 Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

4.5 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

4.6 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung von IN LOVE WITH, als auch für die ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und zwar ungeachtet vom rechtlichen Grund der Haftung.

4.7 Der rechtskonforme Einsatz des Leistungsgegenstands liegt alleine in der Verantwortung des Kunden.

4.8 Die Parteien sind sich einig, dass die Pflicht, Abgaben an die Künstlersozialkasse („KSK“) abzuführen den Vertragspartner trifft. Der Vertragspartner wird IN LOVE WITH gegebenenfalls auf erstes Anfordern von sämtlichen Forderungen der KSK und damit zusammenhängenden finanziellen Nachteilen freistellen, die aus einer etwaigen Inanspruchnahme von IN LOVE WITH durch die KSK entstehen. Das umfasst ggf. angemessene Kosten der Rechtsverfolgung.

5. Referenzen

5.1 IN LOVE WITH ist berechtigt, auf ihrer Website bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken auf die Vertragsbeziehung zum Vertragspartner hinzuweisen. Dieses Recht gilt nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort. IN LOVE WITH darf für den vorgenannten Zweck auch Logo und Firma des Vertragspartners verwenden.

5.2 Der Vertragspartner wird bei der Präsentation seiner Leistung, an der IN LOVE WITH mitgewirkt hat, in geeigneter Form auf IN LOVE WITH hinweisen. Das umfasst Referenzen in sozialen Medien wie Tags, Hashtags und Metadaten oder Credits im Filmabspann.

6. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich die vereinbarte Vergütung netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung umfasst keine Lizenzkosten.

6.2 Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, so kann IN LOVE WITH vorbehaltlich anderslautender Abreden einen Vorschuss von 50% der vereinbarten Vergütung direkt nach Auftragserteilung verlangen.

6.3 Der Vertragspartner erhält eine Rechnung über alle vereinbarten Zahlungen.

6.4 Wird das Vertragsverhältnis durch den Vertragspartner vorzeitig beendet, gilt Folgendes:

6.4.1 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, so hat IN LOVE WITH Anspruch auf Vergütung des bereits geleisteten Zeitaufwandes.

6.4.2 Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, kann IN LOVE WITH einen Pauschbetrag in anteiliger Höhe nach Umfang der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Dem Vertragspartner bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass weniger als die abgerechneten Leistungen erbracht wurden.

6.5 IN LOVE WITH ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragserfüllung anfallenden Kosten und Auslagen separat in Rechnung zu stellen. Innerhalb Berlins und Potsdams sind mit der vereinbarten Vergütung die Nebenkosten (Reisekosten, Fahrtkosten, Spesen) abgegolten. Falls Tätigkeiten außerhalb dieser Regionen nötig sind, werden die Reisekosten für ein Bahnticket erster Klasse oder Flugticket der Economy Class sowie Taxifahrten von und zum Einsatzort zzgl. Spesen vom Vertragspartner übernommen. Im Fall einer nach Zeitaufwand vereinbarten Vergütung werden Reisezeiten verringert zu 50% des jeweiligen Zeithonorars abgerechnet.

7. Verschiedenes

7.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen IN LOVE WITHund dem Kunden ergeben. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz bieten.

7.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: Mai 2021